Hallo Forum,
folgender Fall: AG will einen Arbeitsplatz mit Sachgrund befristet kurzfristig besetzen.
Externe geeignete Bewerbung liegt vor. In einem Konzernbetrieb-aber im gleichen Gebäude-gibt's nun eine Beschäftigte deren befristetes Arbeitsverhältnis demnächst ausläuft.
Wohlgemerkt: In einem Konzernbetrieb-nicht im eigenen-aber in enger räumlicher Nähe.

Welche Gründe lassen sich nach §99 nennen oder zur Not auch konstruieren für eine Zustimmungsverweigerung des BR?

Grüße von den Betriebsratten