Ein Freund war 16 Jahre im Betrieb beschäftigt. Wurde dann ordentlich gekündigt und war arbeitlos. Wurde dann nach etwas über einem 1/2 Jahr im gleichen Betrieb wieder eingestellt mit neuem Arbeitvertrag.
Hat er durch die 16 Jahre Betriebszugehörigkeit besondere Kündigungsfristen oder gelten die KF nach/ab dem neu geschlossenen Arbeitsvertrag.

Danke für Eure Antworten.