Die Geschäftsführung plant die Buchhaltung in einem Großraumbüro unterzubringen! Bisher ist die Buchhaltung auf vier Büros verteilt. Die Maßnahme soll der Teambildung dienen. Seit längerer Zeit ist die Abteilung inclusive des Teamleiters in zwei Lager gespalten. Unsere Frage ist nun, ob es sich bei der Maßnahme um Versetzungen handelt, welche der Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen gemäß § 99 unterliegen. Immerhin liegt eine erhebliche Änderung (Verschlechterung) der Umstände vor. Andere Maßnahmen die Situation zu verbessern wurden nicht ergriffen!