Erstellt am 01.07.2015 um 10:22 Uhr von Kiingpin
Ich würde die GL mal freundlich darauf hinweisen das ihr bei der Sache Mitbestimmungspflichtig seid ;)
Prinzipiell seid ihr ja denke ich mal für eine Verlängerung allerdings sollte man euch entsprechend vorher informieren. Bei uns war es Anfangs auch ein Kampf was die Kommunikation anging aber wenn man einmal mit dem AG gedroht hat kommen die meisten Chefs wieder in die Spur.
Erstellt am 01.07.2015 um 10:35 Uhr von gironimo
auch wenn der BR wahrscheinlich zugestimmt hätte, berechtigt es den AG nicht, einfach den BR beim § 99 BetrVG zu übergehen.
Dies solltet Ihr mit aller Deutlichkeit dem AG klar machen. Wird das ganze zum System (und findet immer wieder statt) müsst Ihr auch einmal vom § 101 BetrVG gebrauch machen.
Im Grunde handelt es sich doch um Routinevorgänge - und wenn die schon nicht funktionieren .....
Erstellt am 01.07.2015 um 10:45 Uhr von gutfragER
@ Kiingpin + gironimo
Ich sehe das genauso wie ihr!
Wir haben überhaupt nix gegen eine Verlängerung der Kollegin...allerdings wird uns als BR peniebelst auf die Finger geschaut...quasie jedes "Haar in der Suppe" gesucht.
Und genau diesen Ball würde ich jetzt zu gern mal zurückspielen^^.
Erstellt am 01.07.2015 um 12:01 Uhr von gironimo
dann tue es. Die Kollegin hat ja den Vertrag nun schon in der Tasche - beschließt die Hinzuziehung eines Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Wahrung bzw. Durchsetzung der BR-Rechte und prüft mit ihm die strategisch beste Vorgehensweise; scheut nicht vor Rechtsmittel zurück.
Ich bevorzuge zwar immer erst die innerbetriebliche Lösung - aber wenn der AG seinerseits nicht zur Zusammenarbeit bereit ist, hilft es nun mal nicht ........
Erstellt am 01.07.2015 um 14:20 Uhr von paula
Wann wurde die Kollegin denn im Juli 2014 für ein Jahr eingestellt und was hat die Kollegin denn in der Tasche? Einen Vertrag der an das Ende der Befristung anschließt (z.B. das Arbeitsverhältnis wird nach Ablauf der Befristung zum 15.07.2015 in ein unbefristetes AV umgewandelt....) oder ist die Kollegin heute schon befristet/unbefristet da. Könnte einen kleinen Unterschied machen....
Erstellt am 02.07.2015 um 11:37 Uhr von gutfragER
Also...ich habe noch einmal nachgeschaut: die Kollegin hat zum 03.Juli 2014 einen befristeten AV für 12 Monate bekommen. Darin sind ihre Arbeitsaufgaben, Vergütungsgruppe, Arbeitszeit....ect. festgehalten.
> von einer Umwandlung etc. steht da nix drin!
Erstellt am 02.07.2015 um 12:18 Uhr von paula
mich würde eher interessieren was jetzt im Juli 2015 passiert
Erstellt am 02.07.2015 um 14:18 Uhr von gutfragER
@paula
bis jetzt noch nix!
Ich werde mich morgen mal dumm stellen und Sie fragen, was Sie in der Firma macht, wenn ich Sie sehe.^^