Hallo BRkolleginnen/kollegen,

Folgender Fall, ein Abteilungsleiter(Angestelltenverhältnis) hat aus Gesundheitlichen Gründen darum gebeten ihn von dem Posten freizustellen er ist bereit eine andere Tätitigkeit in der Abteilung zumachen aber nicht mehr in Angestelltenverhältnis sondern als Gewerblichermitarbeiter im Stundenlohn. Heute haben wir die Anhörung zu einer Umgruppierung in eine andere Lohngruppe bekommen . Ich bin der meinung das es sich nicht nur um eine Umgruppierung (andere Lohngruppe) sondern auch um eine Versetztung innerhalb einer Abteilung handelt, so müßten wir doch von einer Versetztung und der damit verbundenen Anhörung ausgehen.Ich bin der meinung es handelt sich um eine Versetzung Angellter in Gewerblicherarbeitnehmer. Wie würdet Ihr den Fall sehen. Zudem kommt noch der fall das die frei werdende Stelle unser BV die Stelle übernehmen wird was natürlich auch eine Anhöhrung nach sich ziehen würde ,kurios ist das unser BV diese Stelle schon seid 2 Monaten besetzt und wir als BR noch nicht davon Inkenntnis gesetzt wurden. Ich selbst war einige Zeit krank und erst jetzt wieder im Betrieb und habe sofort bedenken zur geäussert und bin damit abgeschmettert worden die beiden machen das Freiwillig. Bin ich /wir um unsere Beteiligungsrechte gebracht worden,ich finde ja. Einwenig viel zulesen hoffe aber Ihr könnt mir helfen.
Danke im voraus