Hallo zusammen,

der BR hat kurzfristig mitgeteilt bekommen, dass sich aufgrund Verschiebungen der Zentrale im Ausland das Stellenprofil einiger Bereiche in unserer Firma ändert. Daraufhin ist eine Kollegin aufgrund fehlender Fremdsprachenkenntnisse betriebsbedingt gekündigt worden.

Unser Ansatz ist hier der 102 Abs. 3 Nr. 4
Seht ihr hier noch andere Ansatzpunkte?

VG
Hans Peter