Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich benötige dringend eure Hilfe zur Zustimmungsverweigerung nach § 99 BetrVG. Hierzu folgender Fall: Ein externer Bewerber hat sich auf eine Stelle beworben, welche intern nicht besetzt werden konnte. Diese Stelle beinhaltet eine Vertrauensposition, da viele vertrauliche/finanzielle Daten von Kunden tägliche Arbeitsbasis sind. Dieser Bewerber ist jedoch dem Betriebsrat bekannt. Er selbst hat ständig finanzielle Probleme, gesundheitliche psychische Probleme und hat in den letzten Jahren häufiger den Arbeitgeber gewechselt.
Jetzt meine Frage: Wie können wir eine Zustimmungsverweigerung nach § 99 BetrVG formulieren. Was ist die Grundlage: Abs 2, Punkt 6.
Es geht letztendlich auch darum, Schaden von den anderen Mitarbeitern und unserem Unternehmen abzuwenden. Von vorne herein absehbare krankheitsbedingte Fehltage müssen von anderen Kollegen aufgefangen werden usw. Bitte gebt mir hier Tipps. Danke.

Ergänzung: Der Bewerber ist uns direkt bekannt. Es handelt sich um keine Gerüchte oder Hörensagen.