Moin Zusammen.

Leider konnte ich online nichts schlüssiges finden, daher geht meine Frage an euch.

Zur Situation:
Wir haben in unserem Betrieb mit dem AG die Vereinbarung getroffen (mittels Beschluss, nicht BV, das sollten wir wohl mal nachholen..), dass Stellen i.d.R. intern ausgeschrieben werden.

Nun haben wir aus einem neuen Organigramm nicht nur erfahren, dass ein bisher unstrukturierter Bereich in einer quasi neuen Abteilung zusammengefasst ist, sondern dass auch der Abteilungsleiter (ein vorhandener MA) bereits feststeht.

Weder über die Zusammenfassung der MA, noch über die Schaffung des neuen Postens wurden wir vor Vorlage des Organigramms informiert.

Der Versetzung/ Ernennung durch die Hintertür haben wir gem. § 99 2/5 widersprochen, da eine int. Ausschreibung nicht erfolgte.

Eine im Widerspruch erbetene Rückmeldung blieb aus, auf unsere explizite Anforderung wurde nun eine int. Ausschreibung veröffentlicht.
Diese ist aber so formuliert, dass kein anderer MA auch nur eine Bewerbung zu schreiben bräuchte, da es nur einen potentiellen Bewerber gibt
(explizit wird Auslandserfahrung in CN angefordert. Diese hat nur der Wunschkandidat, die Stelle ist quasi für ihn geschaffen worden).

Allerdings haben wir im Unternehmen durchaus interessierte MA, die sich bewerben wollen würden, u.a. auch mit Abschluss (normalerweise, in der int. Ausschreibung aber nicht genannter) fachbezogenener Studiengänge.

Uns stellt sich also jetzt die Frage (bzw. stellten diese bereits MA), ob eine solche Pro-Forma Ausschreibung grundsätzlich rechtens ist und ggfs. nur mittels BV verhindert werden kann, oder ob es Rechtsmittel gibt, die wir ins Feld führen könnten...

Vorab vielen Dank für Eure Hilfe,
Gruß
derGrieche