Ein neuer Mitarbeiter soll eingestellt werden. Als Ersatz für eine Mitarbeiterin, die eine unbefristete Stelle hatte. Der neue Mitarbeiter soll zunächst befristet eingestellt werden. Gleichzeitig gibt es einen Mitarbeiter in derselben Abteilung, der immer wieder mit Sachgrund (Elternzeitvertretung für verschiedene Frauen) befristet wird. Zeitgleich wurden aber andere "gleichwertige" Kollegen in der Abteilung nach der Ausbildung unbefristet eingestellt oder entfristet. Wir haben der Neueinstellung nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 widersprochen. Unserer Meinung nach sollte erst der ewig befristete Kollege entfristet werden. Was meint ihr dazu?