Hallo Leute,
nochmal zurück zu meiner Frage vom 5.6.15
Einer Einstellung haben wir zugestimmt. Eingruppierung verweigert.
Können wir eine Eingruppierung eines neuen Arbeitnehmers verweigern, weil er eine höhere Lohngruppe bekommt als Arbeitnehmer die schon länger im Unternehmen sind.
Die Tätigkeit ist gleich !!!!
Ist die Anwendung des § 99 Abs.2 Punkt 3 richtig ???
Es entstehen doch einem Arbeitnehmer der schon im Unternehmen beschäftigt ist dadurch "sonstige Nachteile".
In Gesprächen mit der GL wurde deutlich das keine Lohngruppenerhöhung für die länger beschäftigten Arbeitnehmer möglich sind.
Muss der Arbeitgeber jetzt die Zustimmung über das Arbeitsgericht einholen ????