Erstellt am 07.06.2015 um 10:21 Uhr von gironimo
Ich würde jedenfalls dem BR die Hölle heiß machen.
Ich frage mich, welcher der im § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Gründe zur Ablehnung taugte?
Die dort genannten Gründe sind abschließend ! Einer muss es sein. Und der BR muss es ja auch mit zwei drei Sätzen plausibel begründen können.
Hat der BR die Zustimmung verweigert, kann der Arbeitgeber die fehlende Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Aber ob ihm die Sache das Wert ist .....
Erstellt am 07.06.2015 um 10:27 Uhr von DerPeter
Ich denke nicht. Dem Peronalchef ist das ziemlich egal. Der will am liebsten niemand einstellen. Aber durch eine BV wurden 5 Festeinstellungen ausgehandelt.
Nur will ich wissen, ob ich ein Recht habe die Gründe zu erfahren.
Erstellt am 07.06.2015 um 10:41 Uhr von Melissa
Dir muss der BR dieses nicht mitteilen, dem AG aber schon. Und der dann bei Nachfrage auch dir.
Allerdings dürfte der BR hier ev. nicht so recht wissen, was er darf oder nicht.
Seine Zustimmung verweigern kann er ja nur auf der Grundlage der in § 99 Abs. 2 BetrVG aufgeführten Vorgaben.
Da Du ja bereits seit einiger Zeit im Betrieb beschäftigt wirst, dürfte schwerlich ein Grund zu finden sein, der einen BR hier ein Verweigerungsrecht einräumt. Es sei denn, Dein Verhalten ist von so negativer Natur, dass hierdurch der Betriebsfrieden extrem gestört wird und eine Weiterbeschäftigung dadurch untragbar geworden ist.
Alles andere kann in div. Verfahren geklärt werden oder ist aufgrund der bereits vorliegenden Beschäftigungszeit dann meistens auch nicht mehr anwendbar.
Das würde ich dem AG auch einmal so mitteilen. Dieser darf sich zwar nicht über das Veto des BR einfach hinwegsetzen und müsste dann diese Entscheidung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Da der BR hier aber sein Amt ev. missverstanden hat und diese Entscheidung auch willkürlich sein könnte, würde ich diese, wäre ich der AG, einfach ignorieren und die Beschäftigung fortsetzen.
Der BR könnte dieses dann zwar per einstweiliger Verfügung versuchen zu verhindern, käme dadurch dann aber auch in die Situation, es auch einem Gericht gegenüber verständlich zu begründen.
Erstellt am 07.06.2015 um 10:55 Uhr von DerPeter
Das heißt, ich könnte beim Arbeitgeber über die Gründe nachfragen.
Ich habe halt die Befürchtung, das der Arbeitgeber mir da keine Auskunft gibt. Und das Nein vom BR einfach so hinnimmt.
Ich sehe mich da machtlos. Außer das ich bei einer nächsten BR Sitzung ins Büro gehe und alle BR Mitglieder Frage und mit meinem Anwalt drohe
Erstellt am 07.06.2015 um 11:50 Uhr von Melissa
Da würde ich nicht so schwarz sehen.
Da es ja zu einer Anhörung gekommen ist, ansonsten könnte es ja keinen Beschluss des BR geben, liegt ja eine Absichtserklärung des AG vor.
Da dir dieses ja bekannt ist, eines direkt dir gegenüber vom AG abzugebenden Angebots bedarf es hier nicht mehr, hast Du natürlich das Recht, eine Antwort oder sogar aktive Handlung von deinem AG zu fordern.
Den BR würde ich hier allerdings vorerst außen vor lassen. Gleich mit einem Anwalt drohen, verhärtet eher die Fronten und sollte die letzte Alternative bleiben.
Nimm bitte die Begrenzung auf 7 Antworten raus. Häkchen entfernen.
Dann kann auch weiter geantwortet werden.
Erstellt am 07.06.2015 um 12:09 Uhr von DerPeter
Unser größtes Problem ist, dass der BR untereinander ziemlich zerstritten ist und das alles ein sinnloser Machtkampf im BR ist.
Dieser Streit lähmt quasi die Amtsausübung und schadet der Belegschaft. Wir als Mitarbeiter sind machtlos
Erstellt am 07.06.2015 um 12:11 Uhr von Sagenhaft
Sollte eine Gewerkschaft nicht Betriebsräte vertreten §2 Betriebsverfassungsgesetzt?
Erstellt am 07.06.2015 um 12:18 Uhr von DerPeter
Was kann da die Gewerkschaft genau für mich tun?
Erstellt am 07.06.2015 um 12:27 Uhr von Melissa
@Sagenhaft
Auch wenn eine GW die Interessen der Betriebsräte vertritt, so sind die einzelnen AN diesen nicht untergeordnet.
Es ist auch nicht selten so, dass auch einem BR ab und an seine Grenzen aufgezeigt werden müssen. Und wenn dieser dann nicht einsichtig ist, ist es auch legitim, diesem mit nicht in seinem Interesse liegenden Handlungen entgegen zu treten und hierzu entsprechende Verfahrentipps gegenüber hiervon betroffenen abzugeben.
@ DerPeter
Das werden wir hier auch nicht ändern können. Sollte aber für dich jetzt erst recht ein Grund sein, hier mit dem AG zu sprechen.
Drucke doch einfach das hier Geschriebene aus und gib es ihm zum Lesen. Vielleicht animiert ihn das ja zu einer entsprechenden Handlung.
"Was kann da die Gewerkschaft genau für mich tun?"
Sie könnte und würde wohl deinen AG auf die herrschende Rechtslage hinweisen und eine Weiterbeschäftigung fordern.
Dich auch dahin gehend Informieren, welche Schritte dann im Einzelnen notwendig werden, sollte der AG diesem nicht nachkommen.
Mit dem BR dann einmal ein ernstes Wörtchen sprechen, sollte auch auf der Tagesordnung stehen.
Ein aktives Handeln setzt allerdings eine Mitgliedschaft oder den Eintritt zum Zeitpunkt der Anfrage voraus.
Erstellt am 07.06.2015 um 12:38 Uhr von DerPeter
Bin Mitglied der IG Metall. Ich bin ratlos und verzweifelt. Es ist traurig das die Belegschaft unter dem Krieg des BR leidet
Erstellt am 07.06.2015 um 12:52 Uhr von Melissa
Dann sprich mit deinem Chef. Bestehe auf die Weiterbeschäftigung und gehe zu deinem GW-Sekretär und fordere diesen auf aktiv zu werden, wenn dein AG hier herumeiert.
Erstellt am 07.06.2015 um 12:56 Uhr von Snooker
Der AG muss den An über die Gründe informieren warum er nichteingestellt wurde. Wie sonnst sollte dies beurteilen ob nicht eine Benachteiligung der in §1 AGG genannten Gründe entstanden sind.
Weiter würde ichauch dem Nachgehen ob die Verweigerungsgründe Konform sind mit der Auflistung des §99 Abs. 2 BetrVG:
Nach § 99 Abs. 2 BetrVG kann der Betriebsrat die Zustimmung zu einer personellen Einzelmaßnahme verweigern. Dazu muss einer der in dieser Vorschriften aufgezählten Gründe vorliegen. Wenn keiner der Zustimmungsverweigerungsgründe des § 99 Abs. 2 BetrVG vorliegt, muss der Betriebsrat seine Zustimmung erteilen.
Der Betriebsrat kann die Zustimmung insbesondere verweigern, wenn
die Maßnahme gegen ein Gesetz, einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung verstößt,
die Maßnahme gegen eine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG verstößt,
die Besorgnis besteht, dass im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers als Folge der Maßnahme gekündigt wird oder diese sonstige Nachteile erleiden,
der von der Maßnahme betroffene Arbeitnehmer durch diese benachteiligt wird
die vom Betriebsrat nach § 93 BetrVG verlangte Ausschreibung des Arbeitsplatzes unterblieben ist oder
die Besorgnis besteht, dass der für die Maßnahme in Aussicht genommene Bewerber bzw. Arbeitnehmer den Betriebsfrieden stört.
Die Ablehnungsgründe muss der BR im einzelnen detailiert Aufführen unddem AG innerhalb einer Woche zukommen lassen. Versäumt er die Frist, gilt dies als Zustimmung
Erstellt am 07.06.2015 um 13:05 Uhr von Melissa
Erstellt am 07.06.2015 um 13:15 Uhr von Snooker
Les es selbst nach
http://www.kluge-seminare.de/betriebsrat-wissen/personelle-einzelmassnahmen
Grob gesagt geht es darum, dass keinem Beschäftigten und keinem Bewerber Nachteile auf Grund eines der folgenden acht Merkmale (§ 1 AGG) entstehen dürfen:
von Link
http://www.perso-net.de/personalplanung/beschaffungauswahleinsatz/allgemeines-gleichbehandlungsgesetz/
Wie soll der AN die prüfen wenn der AG ihm die Gründe nicht sagen würde
Erstellt am 07.06.2015 um 13:26 Uhr von Pickel
Snooker, das ist quatsch!
Erstellt am 07.06.2015 um 13:26 Uhr von DerPeter
@snooker das ist mein Problem, den AG ist es relativ egal, am liebsten würde er niemanden Festeinstellen.
Bin fassungslos, wie leichtsinnig manche im BR mit der Zukunft eines Menschen spielen, nur weil der BR untereinander im Krieg ist. Ist das nicht eine grobe Verletzung ihrer Pflichten?
Erstellt am 07.06.2015 um 13:57 Uhr von Kölner
@Melissa
Deine Geduld ist bewundernswert.
@DerPeter
Wenn dein AG nur der Hansel des BR sein sollte, hat er Dich nicht verdient. Die Aussagen von snooker sind leider nur mit größter Vorsicht zu genießen: Er ist nicht in der Lage fachlich und sachlich richtige Beiträge zu liefern.
Versuch es im Zweifel über den Gewerkschaftssekretär.
Erstellt am 07.06.2015 um 14:20 Uhr von DerPeter
Zur Info: der BR Vorsitzende hat mich über die Ablehnung informiert. Daraufhin bin ich ins BR Büro gegangen und wollte nur die Gründe für die Ablehnung wissen. Die Aussage wurde mir verweigert. Stattdessen wollten die BR Mitglieder wissen wer mir diese Information gegeben hat. Diese Information habe ich wiederum verweigert.
Ein Tag später kam ein Mitglied des BR auf mich zu mit der Aussage: " wenn du mir verrätst wer dir die Information über deine Ablehnung gegeben hat, verspreche ich dir bekommst du dein unbefristeten Arbeitsvertrag". Da ich den BR keine Schwierigkeiten bringen wollte habe ich erstmal nix gesagt.
Ist das nicht Erpressung? Er hat mir quasi die Pistole an die Brust gesetzt. Sag es mir oder du bist raus.
Kann ich irgendetwas gegen diese Vorgehensweise machen?
Erstellt am 07.06.2015 um 14:20 Uhr von Snooker
Das es Dein Problem ist, ist klar, denn Du postest hier und nicht der AG. Ich würde es mal mit dem versuchen was ich schrieb. Wenn die regularien dort nicht fruchten, dann den Gang zur GEW. Aber entweder Du willst was erreichen, oder Du lässt es. Dann kannst Du ja mal hier schreiben ob und was in der Sache ging oder nicht.
Erstellt am 07.06.2015 um 14:24 Uhr von Snooker
Da das Gespräch wohl nicht Beweisbar ist, kannst Du damit gar nichts anfangen.
Erstellt am 07.06.2015 um 14:54 Uhr von gironimo
>Aber durch eine BV wurden 5 Festeinstellungen ausgehandelt>
Und was genau steht in der BV?
Gibt es vielleicht mehr Befristete als besagte 5?
Bist Du vielleicht der 6. oder 7.??
Erstellt am 07.06.2015 um 15:00 Uhr von DerPeter
Es gibt mehr befristete. Aber alle anderen, haben noch 1 Jahr. Und genau bei 5 MA muss jetzt entweder unbefristet erlängert werden oder raus.
Tatsache ist halt das ich einer dieser 5 bin. Die GF will mich übernehmen aber der BR nicht.