Hallo Leute,
wir haben Fragen zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen.
1. Kann der Betriebsrat die Zustimmung zu einer Einstellung verweigern wenn der einzustellende Arbeitnehmer für die Tätigkeit eine höhere Lohngruppe(LG 7) bekommt als Arbeitnehmer die schon lange Jahre dieselbe Tätigkeit verrichten und eine niedrigere Lohngruppe(LG 6) haben.
Wir denken an §99 Abs.2 Punkt 1 und meinen das diese Einstellung gegen ein Gesetz vertößt.
(Artikel 3 Abs.1 GG - Geichbehandlungsgrundsatz), sowie §99 Abs.2 Punkt 3 , beschäftigte Arbeitnehmer sonstige Nachteile erleiden.
2. Wie ist der weitere Werdegang wenn wir die Zustimmung verweigern.
3. Wie ist der weitere Werdegang wenn der Arbeitgeber trotz Verweigerung einstellt.

Wir wissen aber auch das wir, wenn wir der Einstellung widersprechen dem einzustellenden Arbeitnehmer eine Chance verbauen und wollen das eigentlich nicht.