Erstellt am 12.03.2015 um 20:45 Uhr von Moreno
1. Ja 2. Egal 3. Nein ;-)
Erstellt am 13.03.2015 um 09:17 Uhr von gironimo
Der BR stimmt doch hoffentlich nie zu!
Ihr formuliert einen Widerspruch nach § 102 BetrVG zur Ä-K und natürlich auch zur Versetzung (§ 99 BetrVG; Nachteile für den Beschäftigten).
Dann wird der Betroffene, sofern er die Ä-K erhält, diese unter Vorbehalt annehmen und (hoffentlich) innerhalb der 3 Wochenfrist Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Erstellt am 13.03.2015 um 20:48 Uhr von Hartmut
So ist es. Als Übungsfrage ist das ein Klassiker auf jeder Grundlagen-Schulung für Betriebsräte.