Erstellt am 12.03.2015 um 07:02 Uhr von nicoline
Mir ist gar nicht klar, was ihr bei der Einstellungsuntersuchung mitbestimmen wollt? Und am Auswahlverfahren seid ihr auch nicht beteiligt. Man muss euch nur über alle Bewerber vollumfänglich informieren
Erstellt am 12.03.2015 um 08:55 Uhr von Hartmut
Es sei denn natürlich, die ärztliche Untersuchung verletzt Persönlichkeitsrechte usw. Dann erwächst dem BR eine Sorgfaltspflicht aus dem § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Aber davon würde ich mal nicht ausgehen wollen. :)
Erstellt am 12.03.2015 um 09:05 Uhr von moreno
@Hartmut der §80 BetrVG besagt ,,zugunsten der Arbeitnehmer'' aber bei einer ärztlichen Untersuchung vor der Einstellung sind es ,,nur Bewerber'' und keine Arbeitnehmer.
Erstellt am 12.03.2015 um 09:14 Uhr von gironimo
Der Arzt wird nach Vorgaben arbeiten und bestimmte Dinge systematisch abarbeiten. Hier ist der BR natürlich auch in der Mitbestimmung (Personalfragebogen § 94 BetrVG).
Erinnert sei an Alkohol- und Drogentest ......