Erstellt am 11.03.2015 um 19:14 Uhr von gironimo
Der BR agieret nicht als Arbeitgeber.
Der BR kann von einem AN beauftragt werden, etwas für ihn zu tun - aber die Rolle des AG kann der BR nicht wahrnehmen.
Erstellt am 11.03.2015 um 19:32 Uhr von Kölner
Die Frage ist nicht eigenwillig, sondern eigenartig!
Kannst Du mal konkreter werden?
Erstellt am 11.03.2015 um 20:29 Uhr von Globus
der BRV im Namen des BR eventuell wenn ein Beschluss des Gremiums existiert (§104 BetrVG)
Erstellt am 11.03.2015 um 20:29 Uhr von Moreno
Na vielleicht kann er jemand Abmahnen dann aber nicht als BRV sondern als Vorgesetzer von einem anderen Arbeitnehmer.
Erstellt am 12.03.2015 um 10:21 Uhr von Dezibel
Beispiel:
Der BR-Vorsitzende macht seinen Job als Meister in der Werkstatt.
Ständig kommt einer seiner Mitarbeiter bis eine Stunde am Tag zu spät. Das k*tzt ihn an!
Also beantragt er beim AG eine Abmahnung für diesen Mitarbeiter.
Zusammengefasst: Der Vorsitzende mahnt einen ab.
Wo ist jetzt nun wirklich das Problem?
Er macht nicht AG-Aufgaben, sondern seinen ureigenen Job, für den er bezahlt wird.