Erstellt am 11.03.2015 um 08:01 Uhr von Kölner
Du meinst wegen den SV-Beiträgen und Steuer?
Da die Exmatrikulation ja (in der Regel) auch noch was dauert, ist das kein Problem. Und selbst wenn nicht, kann die Fa. ihn bis zum Ende des Monats weiterbeschäftigen.
Erstellt am 11.03.2015 um 09:22 Uhr von gironimo
Es gibt keine studentischen Aushilfen. Es gibt nur Arbeitnehmer , die als Aushilfe beschäftigt werden. Und um möglichst wenig zahlen zu müssen, haben die AG die "Studentische" Hilfskraft erfunden.
Was die in der Freizeit machen, ist für das Arbeitsverhältnis nicht erheblich. Es können sich also nur Änderungen bei Steuern und Sozialabgaben ergeben (siehe Kölner) - aber nicht beim Arbeitsverhältnis.
Erstellt am 11.03.2015 um 19:26 Uhr von Hoppel
@ Sunrice
Worauf zielt denn Deine Frage überhaupt ab?
Meinst Du, dass dieser Werksstudent ein unbefristeten AV hat, wenn er nach bestandener Prüfung weiter beschäftigt wird?
Also, dass hier die gleichen Spielregeln wie für Azubis gelten?
Falls ich richtig vermute, ist diese Sorge sicherlich unberechtigt!