Hallo,
einer Kollegin wurde am 02.03.15 ohne den BR anzuhören gekündigt.
Am 06.03.legte die Kollegin Einspruch nach §3 KSchG bei uns ein.
Da wir den Einspruch für begründet halten,wollen wir nun versuchen,eine Verständigung mit dem
Arbeitgeber herbeizuführen.
Da unsere GF erst am Montag 16.03.15 wieder im Hause ist,fällt dies natürlich schwer.
Meine Frage:gibt es für die Verständigung mit dem AG irgendwelche Fristen ?