Hallo,
in unserer Firma (städtische Gesellschaft) werden aufgrund von geförderten Projekten und daraus resultierenden Arbeitsplätzen ständig befristete Arbeitsverträge geschlossen. Hierzu werden wir als Betriebsrat auch immer schriftlich um Zustimmung gebeten:
"Die Befristung erfolgt gem. § 14 I Nr. 1, 4 und 7 TzBfG aus sachlichen Grund"
Unser Problem ist nun die Länge der Befristung. In diesem aktuellen Fall soll die Befristung 2 Jahre erfolgen, der Zuwendungsbescheid für das Fördermittelprojekt ist aber für 5 Jahre erteilt. Die betreffenden Mitarbeiter arbeiten schon mehrere Jahre in diesem Projekt, bisher gab es immer nur 2-Jahres-Verträge, aber auch die Zuwendungsbescheide waren auf 2 Jahre erteilt.
Muss nun aufgrund der Zuwendungsdauer für 5 Jahre, nicht auch die Arbeitsverträge auf 5 Jahre befristet werden?