Erstellt am 27.01.2015 um 17:29 Uhr von Vorbeischneier
Der Betriebsrat soll nach § 102 Abs. II S. 4 sogar den betroffenen Arbeitnehmer hören, bevor er eine Stellungnahme abgibt.
Die Frage ist, wie erfahren der Arbeitgeber und der Vorgesetzte in dem Bereich sind, oftmals ist das Geschrei dann nachher groß, weil der BR den Kündigungserstkontakt führt und der Arbeitgeber/Vorgesetzte dies selbst tun wollte...
Also, ggf. drüber nachdenken, den Arbeitgeber zu informieren, dass ihr der Sollverpflichtung aus § 102 BetrVG Abs II S. 4 nachkommt und den Kollegen hören werdet.
Erstellt am 27.01.2015 um 17:53 Uhr von Pickel
Ihr habt das Recht, den AN jederzeit anzusprechen. Der vertrauensvolle Umgang sollte aber soweit gehen, mit dem AG abzusprechen, dass ihr ein Gespräch sucht und ihm somit Gelegenheit zu geben, das Gespräch früher zu führen. Gute AG sind dann im Gegenzug auch gerne bereit, auf das anstehende BR-Gespräch hinzuweisen so dass der AN anschließend sich sofort an euch wenden kann.
Erstellt am 27.01.2015 um 19:43 Uhr von gironimo
Da bin ich anderer Meinung (habt Verständnis)
Ich sehe keine Veranlassung darin, mit dem AG zu besprechen, wie der BR seine Interessenvertretung wahrnimmt, die im Grunde in dieser Frage ja gesetzlich klar ist.
Das hat meiner Meinung nach auch nichts mit vertrauensvoller Zusammenarbeit zu tun. Mit einem zu kündigenden AN zu sprechen, ist der normalste Vorgang der Welt.
Erstellt am 27.01.2015 um 19:58 Uhr von nicoline
Da bin ich der genau gleichen Meinung wie gironimo.
Wenn die Probezeit so verläuft, dass der AG oder seine Handlager nicht in der Lage sind, diesen Menschen rechtzeitig zu informieren, dass er/sie voraussichtlich und dann auch endlich die Probezeit nicht besteht, dann befrage ich den AN, auch, wenn ich mich nicht unbedingt darum reiße, der Überbringer der schlechten Nachricht zu sein!
Erstellt am 27.01.2015 um 20:10 Uhr von Vorbeischneier
@Gironimo:
Natürlich, das normalste von der Welt - die Wahrnehmung einer Sollpflicht, die der Gesetzgeber vorsieht (die Mitbestimmungsrechte aus §87 werden ja auch schonmal verletzt, obwohl hier das Gesetz z. B. bei Nr. 3 oder Nr. 4 oder Nr. 5 auch ganz klar ist. ;-)) )
Aber etwas, was vielleicht aber nicht jedem Personalverantwortlichen/Abteilungsleiter oder denjenigen, die die Aufgabe zufällt mit dem Mitarbeiter zu reden, bekannt ist.
Insbesondere bei einem ggf. neuen Betriebsrat in einem Unternehmen. Der Betriebsrat lässt sich schulen und der Arbeitgeber oftmals nicht ;-)
Da kriegt man schonmal aufgeregte Anrufe oder Gespräche solcher Personen, die fragen, was sich der Betriebsrat erlaubt... Oder gar die Aussage wegen des Gesprächs gegen den Betriebsrat vorgehen zu wollen...
Das kann man ggf. im Vorfeld abfedern. Aber das kommt auf die Umstände im Einzelfall an.
Ggf. kann man dem Arbeitgeber aufzeigen bzw. mit ihm besprechen, wie es praktikabel für die Zukunft gehandhabt werden kann.
Erstellt am 27.01.2015 um 20:26 Uhr von Kölner
Man man man.
Was soll denn der Mist, vorbeischneier. Der AG ist derjenige, der sich entgegen den Interessen der AN verhält bei einer Kündigung. Und da soll der BR auch noch bitte, bitte sagen?
Das ist ech großes kino. Klasse.
Erstellt am 27.01.2015 um 21:05 Uhr von Vorbeischneier
@Kölner:
Ich kenne die Umstände in dem Fall nicht und weiß nicht wie das Verhältnis zum Arbeitgeber ist.
Ich sage nirgendwo, dass der BR sagen soll bitte, bitte, bitte.
Ganz im Gegenteil. Ich mache dem Arbeitgeber klar: "Pass auf, ich nehme meine gesetzliche Pflicht war."
Ich sage dem Arbeitgeber nur vorab, was der BR tun wird. Warum man dadurch NICHT die Interessen der Arbeitnehmer wahrnimmt, vermag mir nicht einzuleuchten.
Wird der Arbeitnehmer schlechter gestellt, wenn erst der Vorgesetzter/Personalverantwortliche mit ihm redet, bevor der BR ihn hört? Nein. Also, wieso soll es nicht auch (mal) ratsam sein, dem Arbeitgeber das zu sagen.
"Der BR hört den Arbeitnehmer so oder so an, lieber Arbeitgeber, du kannst dir aussuchen, ob du vorher noch mit ihm redest".
Ich kann dir im Übrigen sagen, dass ich schon mehr als einen bösen Anruf diesbezüglich von Verantwortlichen hatte, die dann ganz überrascht waren, was der BR da macht.
Mehr wollte ich Joshi nicht sagen. Manche Arbeitgeber sind überrascht, was der BR da macht. Da kann man vorab auf- bzw. erklären. Muss man aber nicht.
Erstellt am 27.01.2015 um 21:17 Uhr von Moreno
Oh mal wieder nen neuen Nick ausgedacht? Und immer noch so ein selbstzusammengereimtes Bla Bla? Na ich glaube nicht das überhaupt einer bei Dir anruft!
Erstellt am 28.01.2015 um 08:17 Uhr von Betriebsbonsai
Leider sieht der Alltag so aus, wie ich ihn gestern erlebt hatte: Der Arbeitgeber bittet den BR letzte Woche bei der Anhörung zur Kündigung in der Probezeit, nicht vorher mit dem Kollegen zu sprechen. Wir entscheiden, dies ausnahmsweise mal nicht zu tun ( was ein Fehler war! ). Nun begegne ich gestern dem zu kündigenden Kollegen, und da fragt mich dieser, ob ich etwas über seine Weiterbeschäftigung über die Probezeit hinaus gehört hätte, da diese ja jetzt am 31.1. endet. Es hatte also noch keiner der GL die "frohe Botschaft" verkündet. Ich hatte, um nicht den Kollegen anlügen zu müssen, natürlich keine andere Möglichkeit, als zu sagen, dass ein Kündigung folgen soll. Als ich dann den AG fragte, warum man noch nicht mit dem Kollegen gesprochen habe, sagte mir dieser, dass wegen Krankheit anderer Kollegen man sich nicht der Gefahr aussetzen wollte, das der gekündigte Kollege sich am nächsten Tag direkt krank melden würde und dann die Besetzung der Abteilung nicht mehr stimmen würde. Es würde ja reichen, die Kündigung am letzten Tag der Probezeit auszusprechen. Rechtlich OK, menschlich einfach unmöglich. Wir werden jetzt immer mit den Kollegen sofort sprechen, sobald wir eine Anhörung nach 102 BetrVG auf dem Tisch haben. Schade das manche Chefs so eiskalt agieren.
Erstellt am 28.01.2015 um 09:11 Uhr von zdophers
Ich musste auch mal ein Gespräch mit unserem COO mit den Worten "Ich werde jetzt wieder in mein Büro gehen, sie können sich derweil noch einmal den 102er genau durchlesen und wenn sie sich entschuldigen möchten, wissen sie ja wo ich zu finden bin" abbrechen, nachdem er mich lautstark darauf hinweisen wollte, dass ich nicht mit einem Kolegen über seine bevorstehende Kündigung hätte reden dürfen.
Was dann kam, konnte ich durchaus als Entschuldigung werten ;-)
Aber das ist Jahre her, inzwischen haben wir eine ander Geschäftsführung und auch die Personalabteilung wurde quasi einmal durchgeschüttelt.
Langer Rede wenig Sinn: Wenn der BR es für nötig erachtet, noch einmal mit dem Mitarbeiter zu sprechen (in 50% der Fälle, je nach Grund), teilen wir dies der Personalabteilung häufig vorher mit.
Und auch ich sehe nicht, was daran nun so verkehrt sein soll. Ich denke, dass dies ganz eng mit dem jeweiligen Klima im Unternehmen verknüpft ist.
Erstellt am 28.01.2015 um 21:53 Uhr von Hartmut
Hallo Joshi. Um deine Frage zu beantworten: Ja, selbstverständlich dürft ihr den betroffenen AN 'zu einem Gespräch einladen'. Im Zusammenhang mit der Kündigung nennt man das eine Anhörung. Der Gesetzgeber findet sogar, man SOLL das tun. Ich auch.