Erstellt am 27.01.2015 um 13:43 Uhr von rolfo
Bei mittlerer und grober Fahrlässigkeit kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter in Regress nehmen und im Rahmen der Pfändungsfreigrenze Lohnabzug durchführen.
Da ja bereits ein Anwalt eingeschaltet ist wird es sicherlich durch das Arbeitsgericht entschieden, ob und wie viel der Arbeiter in Regress genommen werden kann.
Aber grundsätzlich haftet der MA in o.g. Fällen.
Erstellt am 27.01.2015 um 13:51 Uhr von Pickel
"Und Fehler passieren, wir sind alle nur Menschen."
Richtig, aber entscheidend wird sein, wie der Sachverhalt zu werten ist. Hat er (grob?) fahrlässig gehandelt oder nicht?
Hat er also entegegen besseren Wissens gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder ist der Unfall passiert ohne dass er bei gebotener Sorgfalt komplett zu verhindern gewesen ist.
Das kann hier niemand im Forum beantworten, sondern wird von Sachverständigen und evtl. den Anwälten zu ermitteln sein.
Erstellt am 27.01.2015 um 14:14 Uhr von gironimo
Ich denke mal - Keep cool -
Wenn ein Anwalt eingeschaltet ist, wird es schon seinen Gang gehen.
Und in der Tat - Fehler passieren; da muss der AG schon nachweisen, dass der Staplerfahrer gleichzeitig auf seinem Smartphone herumgewischt hat, angetrunken war oder sonst etwas.
Als BR würde ich den Vorfall aufgreifen und eine Sicherheitsüberprüfung fordern. Was ist z.B. mit Lichtschranken usw. - hat der AG alles getan?
Erstellt am 27.01.2015 um 17:48 Uhr von Snooker
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung
Erstellt am 28.01.2015 um 11:51 Uhr von Hartmut
Es geht darum, ob grobe Fahrlässigkeit vorlag oder nicht (Vorsatz wollen wir mal ausschließen). Wenn der AN nicht gerade stoned war oder besoffen oder tiefversunken während der Fahrt Tetris auf seinem Smartphone spielte, dann war es wohl keine. Und in allen anderen Fällen liegt das Betriebsrisiko beim AG.
Anders gesagt: Wer seinen Leutchen Stapler zur Verfügung stellt, muss damit rechnen, dass die damit auch fahren. Und wer seine Leutchen mit Staplern fahren lässt, muss damit rechnen, dass auch mal ein Tor kaputt geht. Oder sonstwas. Dafür gibt es Versicherungen, Punkt.