Ein MA soll an einen anderen Ort versetzt werden, mit Übernahme der Fahrkosten.
Ich würde als BR widersprechen, da es zu weit ist. Der MA hat außerdem ein schwer behindertes Kind, so dass er an dem neuen Ort nicht arbeiten kann.

Wenn ich die Anhörung zur Änderungskündigung erhalte, muss ich dann im 1. Schritt
nach § 102 BetrVG/ 3 - widersprechen und im 2. Schritt der Versetzung nach § 99/4 die Zustimmung verweigern?
Das klingt so unlogisch. Erst sage ich, er kann ja an einem anderen Ort weiterbeschäftigt werden und dann stimme ich dem aber nicht zu, weil der MA durch diese Maßnahme benachteiligt wird.