Erstellt am 25.01.2015 um 14:49 Uhr von Dezibel
Warum sollte der Betriebsrat zustimmen? Wenn ihr nichts findet, in Widerspruch zu gehen, dann haltet die Füße still und sagt gar nichts. Letztendlich entscheidet dann der Richter.
Erstellt am 25.01.2015 um 15:05 Uhr von Hoppel
Wow ... ein noch nicht durchblickendes neues BR-Gremium meint, dass die außerordentliche Kündigung berechtigt ist!
Und will dann auch noch auf Nummer sicher gehen, dass die Zustimmung gerichtsfest ist ...
Dieser Vorgesetzte muss ja wirklich ein gaaanz schlimmer Bube sein ... wenn ein BR so erpicht darauf ist, ihn wirklich loswerden zu wollen!
Aber wenn ihr schon meint, dass der AG auch die fristlose Kündigung berechtigt ausspricht, wirst Du doch bestimmt einmal darlegen können, welche Gesichtspunkte ihr überhaupt berücksichtigt habt!
Ach so ... wann ist denn die Anhörung überhaupt beim BR eingereicht worden? Und wann habt Ihr getagt?
Erstellt am 25.01.2015 um 15:21 Uhr von dummesGesicht
@ Hoppel : ja ist er. Wenn ein Vorgesetzter unter anderem die Mitarbeiter moobt, das sie Angst haben, weiss ich nicht, ob Du das für gut heißen würdest. Auf mehr möchte ich nicht eingehen. Die Anhörung kam am Donnerstag. Wir haben am Freitag getagt und wollen am Montag die Anhörung mit der Zustimmung zurück geben.
Erstellt am 25.01.2015 um 15:21 Uhr von gironimo
Bitte vergesst nicht, dass Ihr die Interessenvertreter des zu Kündigenden seit !!!!!!
Ihr sollt keine vorgerichtliche Instanz sein. Sinn der Anhörung ist, dass der BR Bedenken äußern kann und - sofern es sich um eine fristgerechte K. handelt - einen Widerspruch formulieren kann.
Habt Ihr eigentlich beide Kündigungen bearbeitet und dazu einen Beschluss gefasst? Also sowohl zur fristlosen als auch zur (hilfsweisen) fristgerechten K.? Bei Euch steht ja beides auf der Tagesordnung.
Und was sagt der Kollege dazu, den es erwischen soll? Habt Ihr ihn angehört?
Erstellt am 25.01.2015 um 15:59 Uhr von Hoppel
@ dummesGesicht
Ich vertrete nicht die Meinung, dass ein BR einer Kündigung niemals zustimmen sollte. Ein BR sollte im Einzelfall auch Farbe bekennen!!
Aber trotzdem gehört für mich dazu, dass der BR seinen Arbeit korrekt macht. Wenn z.B. die Bedingungen des § 626 BGB NICHT erfüllt sind, würde ich der Kündigung niemals zustimmen, egal was ein Kollege "verbrochen" hat!
Dann sollte ein BR die Anhörungsfrist besser sang- und klanglos verstreichen lassen oder dem AG mitteilen, dass sich der BR weder zur fristlosen noch zur ersatzweise fristgerechten Kündigung äußern wird und diese Stellungnahme abschließend ist.
Zurück zu Deiner Fragestellung! Ihr solltet dem AG die Stellungnahme schriftlich übergeben.
"Anhörung des BR zur fristlosen, ersatzweise ordentlichen Kündigung
von Herrn ....., geb. ...
Der BR hat in seiner ordnungsgemäß einberufenen Sitzung vom 23.01.2015 beschlossen, der geplanten Kündigung zuzustimmen. Diese Stellungnahme ist abschließend.
Datum, Unterschrift BRV"
Die Zustimmung eines BR hat KEINERLEI Aussagekraft, ob die Kündigung dann auch tatsächlich gerechtfertigt ist. Das entscheidet einzig und allein ein Arbeitsgericht!
Auch müsst ihr den Kollegen nicht zwingend anhören!!
Unabhängig davon kann der AG in den Fällen des § 102 immer kündigen, egal wie sich der BR verhält.
Erstellt am 25.01.2015 um 16:15 Uhr von dummesGesicht
@ gironimo: das haben wir nicht vergessen! Aber wenn ein Dreiviertel der Belegschaft von diesem Vorgesetzten nicht fair behandelt wird und Angst hat, kann man als gewählter Vertreter der "Belegschaft" auch hinter der Belegschaft stehen und nicht auf der Vorgesetztenseite.
Deswegen bekennen wir auch Farbe.
Wir haben beide Kündigungen behandelt und auf der Tagesordnung stehen gehabt.
@ Hoppel: Vielen Dank! Wenn das reicht, haben wir alles richtig gemacht.