Hallo,

ich bin Betriebsratsneuling und habe folgende Frage an euch:

Bei uns ist intern eine Stelle ausgeschrieben, auf die sich zwei KollegInnen gedenken zu bewerben (wir sind nur ca. 20 Angestellte und 3 Betriebsratsmitglieder).
Nun wurde seitens der Geschäftsleitung ein Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an den Bewerbungsgesprächen bestimmt.
Die Teilnahme des Betriebsrates an Bewerbungsgesprächen ist seit vielen Jahren üblich bei uns.
In diesem Fall halte ich es für unglücklich, da alle Betriebsratsmitglieder aus dem ausgeschriebenen Arbeitsbereich stammen und somit aus ihrer Professionalität heraus und der Beziehung zu den Bewerbern nicht ganz neutral sind.

Ist dieser Verfahrensweg zulässig?

Wir drei Betriebsräte sind alle noch nicht geschult. Zwei von uns haben jedoch Bedenken, ob dies hätte nicht in einer Betriebsratsversammlung beschlossen werden müssen.
Gibt es sonst noch Hinweise, welche Rechte und Pflichten wir bei einem Bewerbungsverfahren (intern) zu beachten haben? Mit den Kann-Regelungen aus der Betriebsrats-Gesetzgebung kann ich nicht viel anfangen.

Vielen Dank für eure Hilfe!