Erstellt am 22.01.2015 um 15:21 Uhr von Kölner
Unter Umständen ist die Fahrzeit AZ und die Kosten der Fahrt auch.
Ich bin mir nicht sicher, ob Du Dir einen Gefallen getan hast mit der Mitgliedschaft im BR in AzuBi-Zeit. Der AG muss - so wie Du das schilderst mach er es bei niemanden im Betrieb - niemanden übernehmen und kann allen AzuBis weiterhin Zeitverträge anbieten.
Erstellt am 22.01.2015 um 15:53 Uhr von gironimo
Die Fahrtkosten würde ich schon als Kosten des BR ansehen (§ 40 BetrVG).
Mit der zweiten Frage würde ich mich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden (oder die Gewerkschaft, sofern Du Mitglieds bist)
Erstellt am 22.01.2015 um 16:23 Uhr von FragendeMik
Ja, das mit den Fahrtkosten werde ich noch Regeln. Habe das jetzt auch im § 40 gefunden.
Im § 78a steht drin, dass der Betrieb mir 3 Monate vor Beendigung der Ausbildung sagen muss, ob ich übernommen werde oder nicht. Ansonsten kann ich innerhalb den 3 Monaten denen schriftlich mitteilen, dass ich auf unbegrenzte Zeit übernommen werden will.
Habe ich das richtig verstanden?
Erstellt am 22.01.2015 um 16:53 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 22.01.2015 um 18:35 Uhr von Hartmut
FragendeMik, sag bitte, warum bist du im BR und nicht in der JAV? (Nur neugierig. :)
Erstellt am 23.01.2015 um 10:14 Uhr von FragendeMik
Wir können keine JAV gründen. Die Bestimmungen, die sagen, wann man eine JAV gründen kann, sind in unserem Betrieb nicht gegeben.
Deswegen habe ich mich aufstellen lassen. Außerdem möchte ich gerne selber was bewirken und es ist auch sehr interessant. Es hilft mir auch ein wenig in der Berufsschule, wo wir dieses Thema auch durchnehmen. Werde dieses Jahr auslernen. ;)