Erstellt am 21.01.2015 um 18:09 Uhr von Moreno
Fragst Du als Betriebsrat oder als Arbeitnehmer der versetzt werden soll?
Erstellt am 21.01.2015 um 18:15 Uhr von babybeere
als BR... der AN ist prinzipiell einverstanden... aber es wurde "vergessen" den BR zu fragen.
Erstellt am 21.01.2015 um 18:22 Uhr von gironimo
Wenn der BR Nachteile für den AN erkennt, kann er seine Zustimmung davon abhängig machen, dass diese Nachteile aus der Welt geräumt sind (handeln wie auf dem Basar ist erlaubt) - oder die Zustimmung verweigern.
(Kompromissbereit sein!)
Erstellt am 22.01.2015 um 10:27 Uhr von xumuimhxer
Ein BR kann seine Zustimmung durchaus von einer -- auch thematisch unabhängigen -- Gegenleistung abhängig machen. Man sollte allerdings bei so etwas vorsichtig sein. Irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem die Wörter "Zustimmungsersetzung" und "Vorteilsnahme" in den Sinn kommen.