Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Anhörung des Betriebsrates bei einer Kündigung.

Folgende Sachverhalt:
1) Der Arbeitgeber entscheidet sich für eine Kündigung
2) Der Betriebsrat wird dazu ordnungsgemäß angehört
3) Der Betriebsrat stimmt der Kündigung zu bzw. lässt die Frist verstreichen
4) Der Arbeitgeber kündigt dem Mitarbeiter doch nicht, sondern lässt ein paar Wochen verstreichen.

a) Wie ist hier die rechtliche Lage?
b) Darf der Arbeitgeber, den BR über eine Kündigung informieren und dazu anhören, ohne das Vorhaben dann durchzuziehen?
c) Was sind hier die Folgen?
d) Ist die Kündigung immer noch korrekt, wenn der AG erst nach vier Wochen kündigt? Ist dann immer noch die ursprüngliche Kündigungsanhörung gültig?
e) Darf der AG einfach erneut eine Kündigungsanhörung auslösen??? (also zum selben MA)