Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt.

Unser Unternehmen möchte "extern" jemanden einstellen. Da das Unternehmen bekannt gegeben hat, dass in den nächsten Jahren massiv Stellen abgebaut werden (hier ist aber noch nicht bekannt wen es treffen könnte) und zusätzlich eine interne Bewerbung von einem anderen Standort vorliegt, die aus unserer Sicht geeignet für diese Stelle erscheint, haben wir der Einstellung nicht zugestimmt (nach §99 3.) Der AG ist nun der Meinung, dass diese Zustimmungsverweigerung nicht rechtmäßig sei. Eine Zustimmungsersetzung vor dem Arbeitsgericht will er aber scheinbar auch nicht.
Meine Frage: Sind wir auf der sicheren Seite, wenn wir nach 99.3 dieser Einstellung wegen der o.g. Gründe nicht zustimmen?
Danke!!