Erstellt am 11.12.2014 um 12:51 Uhr von gironimo
Naja - mündlich ist eben keine Betriebsvereinbarung - die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist was anderes.
ABER: Besteht denn wirklich ein Problem? Gilt zu befürchten, dass sich noch jemand bewerben wird? (Praktische Überlegungen sind angebracht).
Ihr habt ja eine Woche Anhörungsfrist. Fragt doch einfach morgen noch einmal in der Personalabteilung nach, wie es mit internen Bewerbungen aussieht.
Erstellt am 12.12.2014 um 10:54 Uhr von Angie
Hallo Langstrumpf
wenn ihr nach § 93 BetrVG verlangt habt, dass interne Ausschreibungen stattfinden muss ein angemessener Zeitraum zwischen der internen Stellenausschreibung und der externen Stellenausschreibung eingehalten werden, damit die AN überhaupt die Möglcihkeit haben sich zu bewerben.
Ist dies nicht geschehen, könnt ihr die Zustimmung nach § 99 Abs. 2 Punkt 5 verweigern.
LG
Angie