Hallo an Alle,

muss ich eine Zustimmungverweigerung nach § 99 BetrVG, hier eine Einstellung, genauer Erklären oder reichte es aus, dass ich nur schreibe z.B.

"Zustimmung wird nach § 99 BetrVG abs. 2 Ziff. 1 verweigert"?

Möchte natürlich nicht gleich meine komplette Argumente verfeuern.

Vielen Dank für eure Erklärungen.

Beste Grüße

Carsten