Erstellt am 08.12.2014 um 09:36 Uhr von Kölner
Man muss es begründen; natürlich ist es, keine 'Versteckspiele' mit dem AG zu spielen.
Zum Pulver:
Hoffentlich gibt es genug vom 'Pulver'.
Gerade der § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist in seinem Anforderungsprofil recht hoch, wenn der AG nicht gerade eine schwangere ANin einstellen will, die Nachtdienst leisten soll...
Erstellt am 08.12.2014 um 11:02 Uhr von Castaneda
Der Verweis auf einen Paragrafen muss bei 99 immer auch mit dem Einzelfall begründet sein. Die bloße Nennung reicht hier nicht.
Erstellt am 08.12.2014 um 12:53 Uhr von gironimo
Es gibt doch keinen Grund zum Katz und Mausspiel. Du musst schon die Ablehnung begründen.
Erstellt am 08.12.2014 um 15:37 Uhr von Tatekuru
@ Kölner
Ich liebe Deine kurze, knackige und prägnante Art Ratschläge zu geben welche den Nagel immer wieder genau auf den Kopf treffen.
Ich habe alle Deine Antworten und Ratschläge seit Nr. 44074 gelesen.
Ich ziehe meinen Hut vor Dir.
Gruß
tatekuru
Erstellt am 08.12.2014 um 23:12 Uhr von Victorious
Bäh!
Hier gibt’s hoffentlich nicht noch mehr von solchen Schleimern.
Erstellt am 08.12.2014 um 23:15 Uhr von Casandra
Ja, hoffe ich auch. Ist aber wirklich nicht gut, wenn man am Kopf getroffen wurde. Wie man hier ja sieht.
Erstellt am 12.12.2014 um 10:32 Uhr von Tatekuru
@Victorious
@Casandra
Man schleimt wenn man sich einen Vorteil erhofft.
Welcher Vorteil kann mir entstehen?
Es ist schon schade, dass man mit Häme überschüttet wird, wenn man jemandem wie Kölner, der schon mindestens seit 2006 hier im Forum unterwegs ist, seinen Respekt zollt.
Aber vielleicht erweist euch auch einmal, in vielen Jahren, jemand die Würdigung eures Engagements hier im Forum.
Ich wünsche es euch.
Gruß
tatekuru