Wir haben eine Betriebsvereinbarung, welche im § "Geltungsbereich" definiert, dass alle Beschäftigten des Unternehmens daran partizipieren außer Leitende Angestellte..
Wir haben auch Auszubildende im Betrieb und der AG argumentiert nun, dass Azubis keine Beschäftigten sind und deshalb die BV für diesen Personenkreis keine Gültigkeit besitzt..
Sehr ihr das auch so?
Vielen Dank für eure Antworten.