Hallo zusammen
Wir haben bei uns einen BD ( Bereitschaftsdienst ) und einen ÜBD ( Übergeordneter )
Die Anzahl der Kollegen in beiden Diensten war ungefähr gleich . Jetzt muß ein MA
vom ÜBD in den BD wechseln , weil seine Computerkenntnisse mangelhaft sind - so die offizielle Begründung . Neben bei bemerkt , ist der betroffene MA schon mehrere Jahre
im ÜBD beschäftigt gewesen .
Ist dieser Sachverhalt mitbestimmungsplichtig ?

grüße Maddox