Hallo,

wenn für einen Bereichsleiter ein neuer Stellvertreter (intern) festgelegt wird, hat der BR bei dieser Personalfrage ein Zustimmungs-/Ablehnungsrecht oder besteht wenigstens die Pflicht von der GL rechtzeitig, also vor der Umsetzung, darüber informiert zu werden?
In unserem Fall wurde der BR erst im Nachhinein darüber informiert.

Schönen Gruß