Für eine intern ausgeschriebene unbefristete 100% Stelle im Kundenkontakt liegen folgende interne Bewerbungen vor:
Bewerberin A - derzeit unbefristet 100%
Bewerberin B- unbefristet 30%, derzeit auf 50% erhöht wegen Vertretung Krankheitsfall befristet bis Kollege X wieder voll einsatzfähig. Kollege X seit Anfang des Monats im Rahmen der Eingliederung stundenweise da, Eingliederung dauert vermutlich noch max 3 Monate. Bewerbin B ist seit kurzem von ihrem Mann getrennt und hat einen 10-jährigen Sohn und ist deshalb auf 100% Stelle angewiesen.
Bewerberin A soll die Stelle bekommen. Fachliche Eignung ist bei beiden gleich, allerdings kennt A die Kunden bereits von früherer Tätigkeit dort.

Kann der BR nach §99 Abs.2,Punkt 3 wegen Benachteiligung B ( Chance auf unbefristete 100% Stelle zur Sicherung der finanziellen Situation) die Zustimmung verweigern?