Erstellt am 21.11.2014 um 08:55 Uhr von Kölner
Wann wird die Abfindung gezahlt? Nach Ende des AV?
Erstellt am 21.11.2014 um 09:03 Uhr von Snooker
Der AG, der die Abfindung zahlt muss die 6 anwenden wenn Du in 2014 im besten Fall bereits wieder anderswo beschäftigt bist und da die 3 hast. Ist das nicht der Fall, kann die Abfindung nach StKl. 3 abgerechnet werden.
Mit der Einkommensteuererklärung 2014 gleichen sich ggf. zuviel bezahlte Steuern wieder aus. Einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gibt es für diese Fälle nicht.
Erstellt am 21.11.2014 um 09:45 Uhr von hasan
Ich hab Steuerklasse 1 die abfindung wirst mit dem Dezember Gehalt gezahlt. Ich gerade im.verdi Landesbezirk. Frage da nochmal nach.
Erstellt am 21.11.2014 um 22:15 Uhr von Hartmut
Das ist jetzt eine steuerrechtliche Sache, keine betriebsverfassungsrechtliche. Ich fühle mich da auch ein wenig auf Glatteis, aber will es mal versuchen.
Soweit ich weiß, nimmt man die Steuerklasse 6 für diejenigen Leute, die mehr als einer lohnsteuerpflichtigen Arbeit nachgehen. Das würde heißen, die Steuerklasse 6 ist bei euch nicht richtig, denn die Abfindung ist ja kein weiteres Einkommen (kein zweiter Job). Sondern es ist Geld, das für _diesen_ Job gezahlt wird, für vergangene Jahre bzw. im Tausch gegen den Verzicht auf Kündigungsschutzklage. Abfindungen werden daher in aller Regel mit dem 'normalen' Steuersatz (den man sonst auch hat) versteuert. Und nicht mit Steuerklasse 6.
Man muss aber auch sehen, dass ja die Steuerklasse nur anzeigt, wie hoch die monatliche Vorauszahlung an Steuern ist. Die tatsächliche Steuerlast wird im Rahmen der Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung ermittelt, und dann gibt's zuviel gezahltes Geld zurück. (Andererseits tut es auch nicht Not, dem Fiskus zinsfreien Kredit zu geben.)
Erstellt am 21.11.2014 um 22:22 Uhr von Kölner
Quatsch Hartmut, Abfindungen sind Gehälter, die versteuert werden und zum Einkommen zu rechnen sind. Sie sind nur nicht sozialversicherungspflichtig. Und wenn der Kollege woanders arbeitet, dann MUSS der AG Stkl 6 haben.
Und weiter:
Der AG wird mit der Verrechnung auf der 6 bewirken wollen, dass er nix falsch macht und er als Steuerzahler des Steuerträger (AN) nicht Ärger bekommt, wenn die steuerprüfung kommt.