Erstellt am 19.11.2014 um 22:36 Uhr von Moreno
Man kann ja nicht sofort ausgeschlossen werden! Der Arbeitgeber in diesem Fall müsste ein Ausschlussverfahren beim Arbeitgericht beantragen. Dort wird dann entschieden ob der Pflichtverstoss so gravierend war das das BRM ausgeschlossen wird. Ich persönlich glaube auch nicht das so ein einmaliger Ausrutscher, wenn auch ein sehr blöder, für einen Arbeitsrichter ausreicht um ein BRM auszuschliessen.
Erstellt am 20.11.2014 um 07:05 Uhr von Dezibel
Sicher ist das im Moment ein unangenehmer Zustand, aber der geht vorbei. Wegen solch einer Lapalie wird kein Arbeitsgericht einem das Amt entziehen, es wird sicher nicht einmal der Antrag dazu gestellt werden.
Allerdings würde ich darüber nachdenken, inwieweit der Vorgesetzte noch mein Vertrauen besitzen würde, wenn er nichts besseres zu tun hatte, als Firmenradio zu spielen. Und es soll für die Zukunft eine Lehre sein.
Erstellt am 20.11.2014 um 09:53 Uhr von gironimo
Was will der AG denn beim Gericht wegen "grober Verstöße" der Amtspflichten vortragen?
Es dürfte - ohne genau zu wissen, was gesagt wurde - zu bezweifeln sein, ob überhaupt eine Pflichtverletzung vorliegt.
Und wer weiß, ob der Rechtsvertreter des AG nicht gleich von einem Gang zum Gericht abrät.
Meine Empfehlung: Ruhe bewahren.
Erstellt am 20.11.2014 um 12:14 Uhr von Tulpe
Hallo memzero,
mach dir keinen Kopf, du bist nicht der erste und wirst auch nicht der letzte sein, dem etwas rausrutscht. Deswegen fliegst du nicht gleich. Es müsste eine Grobe Pflichtverletzung sein und das war es bestimmt nicht. Also Kopf hoch und weiter machen. Wir sind alle nur Menschen.