Erstellt am 19.11.2014 um 10:56 Uhr von Pickel
Das ist die halbe Wahrheit.
Bis zu 1 Monat kann der AG das ohne Zustimmung des BR verlangen (sofern es vom AV gedeckt wird und die Änderung nicht erheblich ist).
Danach muss der BR zustimmen.
Erstellt am 19.11.2014 um 10:57 Uhr von Magicbox
Erstellt am 19.11.2014 um 11:07 Uhr von gironimo
Es ist eben eine Frage, ob es eine Versetzung ist. Die ist zeitunabhängig, wenn sich die Umstände wesentlich ändern, unter der die Arbeit zu leisten ist (§ 95 Abs. 3 BetrVG). Man beachte das Wort "oder" im Gesetzestext.
Es kommt also ganz stark darauf an, was die eigentlichen arbeitsvertraglichen Pflichten der betroffenen AN sind. Da kann also auch eine kürzere Zeit schon die Mitwirkung des BR nach § 99 BetrVG auslösen).
Wenn es Euch als BR darum geht "nicht immer die gleichen aushelfen", würde ich mir Gedanken machen, wie ein besseres Personal- (Einsatzplanungs)-Konzept aussehen könnte und dieses dem AG unterbreiten (§§ 92, 92a BetrVG).