Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein nicht so klares Thema beschätigt unseren BR.
Die Altergrenze wurde ja ab 2012 heraufgesetzt.
Es gibt bei uns in der Firma Altverträge, die ein Ausscheiden mit der Altersgrenze 65. Lebensjahr beinhalten.
Arbeitsvertag sagt: Ausscheiden mit dem 65. Lebensjahr.
Manteltarif sagt: Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung spätestens mit dem Ablauf des Monats in dem der AN sein 65. Lebensjahr vollendet.......
Der AN, Baujahr 1952, muss bis 65 Jahre und 6 Monate arbeiten, nach der neuen Gesetzeslage.
Er kann die Rente ja nicht vorher beantragen. Muss er sich arbeitslos melden?? Warum??
Muss er der neuen Gesetzeslage angepasst werden und gilt dann der Arbeitsvertrag in seiner Regelung nicht mehr??
Mit der Bitte einer konkreten Antwort. Danke.

Euch ein schönes WE

g8stro