Erstellt am 04.11.2014 um 14:05 Uhr von gironimo
Dienstag ist der Tag Null, Mi Tag 1 usw. bis Di der Folgewoche Tag 7; also muss bis Di nächste Woche ein Widerspruch schriftlich dem AG zugestellt werden - oder Ihr schweigt und stimmt durch Fristablauf zu.
Erstellt am 04.11.2014 um 14:12 Uhr von Nelchen
Also mit dem ersten Tag nach Zustellung beginnt die 7 Tage Frist. Vielen Dank gironimo.
Erstellt am 04.11.2014 um 19:11 Uhr von nicoline
Am gleichen Tag raus wie rein, so kann man es sich ganz leicht merken ;-))
Dienstag diese Woche rein, Dienstag nächste Woche raus!
Erstellt am 05.11.2014 um 08:38 Uhr von Nelchen
Na dann war es gestern aber höchste Zeit. Wir dachten schon der BRV hintergeht uns...
Erstellt am 05.11.2014 um 10:49 Uhr von tatekuru
Hallo Nelchen,
ich habe mir folgenden Link gespeichert:
http://www.lto.de/juristen/rechner/fristenrechner/
Damit ist man bei allen möglichen Fristen auf der sicheren Seite.
Gruß
Tatekuru
Erstellt am 05.11.2014 um 11:14 Uhr von Pjöööng
Zitat (tatekuru):
"Damit ist man bei allen möglichen Fristen auf der sicheren Seite."
Nicht ganz, da regionale Feiertage (z.B. Friedensfest) nicht berücksichtigt werden.
Erstellt am 05.11.2014 um 11:36 Uhr von tatekuru
@Pjöööng
Du hast natürlich recht. Aber ich denke, dass die Berücksichtigung aller möglichen regionalen Feiertage den Rahmen eines solchen Fristenrechners sprengen würde. Auch glaube ich, das Betriebsräte im allgemeinen wissen ob ein regionaler Feiertag ansteht wenn er die Fristen prüft.
Gruß
Tatekuru
Erstellt am 05.11.2014 um 19:57 Uhr von Stoni
Wir dachten schon der BRV hintergeht uns ?