Liebe BR-Kolleginnen und Kollegen ich bitte um eure fachkundige Unterstützung.

Unser Betriebsrat wurde Mitte Okt. zu einer Versetzung einer Kollegin beteiligt. Die Kollegin hat ein 3 1/2 jähriges Kind und eine halbe Stelle. Sie soll an einen Arbeitsort ca. 130km von ihrem Wohnort entfernt versetzt werden. Hierzu hat der Betriebsrat bezug nehmend auf §99 BetrVG Abs. 2 Nr.4 widersprochen. Wir sehen die möglichkeit die Kollegin am Heimatort einzusetzen. Nun werden wir 3 Wochen später erneut zu Versetzung der Kollegin beteiligt, jedoch heute nach §100 BetrVG.
Für mich macht das keinen Sinn, bzw. ich verstehe nicht was der AG damit bezweckt. Das macht er ja wohl, weil er sich davon einen Vorteil verspricht. Ich kenne keinene vergleichbaren Fall.
Könnt ihr mir bitte bei dieser Frage auf die Sprünge helfen, so das ich verstehe was der AG damit bezweckt und was ggf. die Konsequenzen betrifft für den BR wenn er etwas fqalsch macht bei der erneuten Beteiligung, bzw. Konsequenzen für die betroffene Kollegin.
Ich bitte um eure fachkundige Hilfe!

Viele Grüße
Alischaa