Hallo zusammen,

Die Geschäftsleitung hat uns eine Anhörung gemäß §102 BetrVG zukommen lassen.
Ein Sozialplan und die gründe der Kündigung wurden aufgeführt.
Der Mitarbeiter wäre mit einer Versetzung in eine andere Abteilung einverstanden.
In dieser abteilung würde er arbeiten verreichten, die unterhalb seiner jetztigen Qualifikation liegen.
Erweitert sich dadurch der Sozialplan nachdem gekündigt werden soll ?
dürfen dann auch MA mit einebzogen werden die im Moment eine niedriger zu bewertende Tätigkeit ausführen ?

Gruß