Bei uns im Betrieb wurde heute die Wahl für den Wahlvorstand der Betriebsratswahl durchgeführt. Dabei wurden die Stimmen anhand von Handzeichen in folgender Reihenfolge gezählt: Zustimmungen, Gegenstimmen (auf Nachfrage, wäre sonst ausgelassen worden), Enthaltungen. ANSCHLIEßEND wurden alle Versammlungsbeteiligten darüber informiert, dass alle Personen ohne abgegebene Stimme (also auch ohne Enthaltung) als Zustimmung gewertet wird. Im gleichen Zuge wurde dann verkündet dass die Wahl rechtskräftig und nicht wiederrufbar ist.

Ist das korrekt so? Bei anschließender Hinterfragung bei den nicht vergebenen Stimmen (nach der Versammlung) ist einstimmig bekannt geworden, dass niemandem bewusst war, dass komplett enthaltene Stimmen als Zustimmung gewertet werden. Eine automatische Enthaltung wurde von diesen Personen angenommen. Diese Wahlregeln wurden von den Vertretern der IGM vor der Wahl nicht verkündet.

Trotz anschließender einstimmiger Meinung zum Ablauf der Wahl gestehen sich die Herren der IGM keinen Fehler ein und verneinen eine erneute Wahldurchfürhung.

Hat hier jemand eine Ahnung? Speziell zur Stimmzählung bei Wahlvorstands-Wahlen oder auch Betriebsratswahlen konnte ich in diesem Kontext nichts über Mr. Google finden.

Meiner Meinung nach war das ein unverschämter Ablauf der Dinge. Auch die Gegenstimmen als "...es gibt also auch keine Gegenstimmen..." abzuschreiben und erst auf Nachfrage die Gegenstimmen zu zählen war ziemlich Link.

Ich zweifel hier an den Methoden mit denen die Herren vorgegangen sind.

Ich selbst enthalte mich mit meiner Stimme und spreche hier im Forum einfach für die Mehrheit. Wobei es eben so aussieht als wäre man mit geschickten Mitteln gegen die Mehrheit vorgegangen.

Ich hoffe hier kann jemand rechtliche Grundlagen betiteln.

Schönen Gruß