Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir sind ein Deutschlandweit tätiger Caterer. Immerwieder kommt es vor das wir einen Betrieb ( Küche ) an einen anderen Anbieter verlieren. Die MA- in den verlorenen Betrieb- sollten dann nach 613a BGB zu den neuen Anbieter übergehen. Unsere Personalabteilung will die MA aber am liebsten schon im Vorfeld, betriebsbedingt Kündigen, damit Kündigungsfristen eingehalten werden, falls der 613a nicht greifen sollte. Müssen dann Abfindungen nach KSchG § 1a bezahlt werden? Der neue Anbieter will in der Küche ein anderes Konzept fahren, das aber umstritten ist, weil die Räumlichkeiten fehlen und ein Umbau zu teuer währe. Wie sollen wir uns im BR verhalten, wenn die Anhörungen zu den beabsichtigten, betriebsbedingten Kündigungen im Personalausschuss diskutiert werden.