Hallo zusammen!
Eine kurze Frage: was für "Vergehen" sind abmahnungsfähig?

Hintergrund: ein Kollege hat eine Reklamation verursacht (er hat etwas falsches gedruckt).

Aber: kann ein Fehler nicht immer passieren? Gehört das nicht zum Arbeiten dazu?

Ich dachte, eine Abmahnung erteilt man, wenn man gegen seinen Arbeitsvertrag verstößt. Im AV steht aber nicht "verpflichtet sich, niemals Fehler zu machen oder Reklamationen zu verursachen". Soll eine Abmahnung nicht dazu dienen, ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu korrigieren, z.B. ständiges zu-spät-kommen oder Verzögerung bei der Krankmeldung?

Hallo!
Wir haben bereits mit dem Betroffenen AN gesprochen. Im Groben ist er einverstandenmit der Abmahnung, aber er hat jetzt beim BR Beschwerde wegen Formulierungen wie '...stufen ihr Verhalten als grob fahrlässig ei ' etc. Klingt für meine Ohren auch recht knackig...und das bei einem MA, der 15 Jahre dabei ist und selten Fehler macht. Er hat Gefühl, man will an ihm ein Exempel statuieren. Ausserdem ist bei unserer GL Abmahnung das neue Pink... wird bei kleinsten Kleinigkeiten angewendet.
Könnenwir als BR eine Umformulierung erwirken? Wenn ja: wie!?