Erstellt am 14.10.2014 um 19:36 Uhr von gironimo
Die Ihr als "erforderlich" anseht, um Euch ein Bild von der Maßnahme machen zu können.
Selbst wenn die Bewerbung anonym war, der AG kennt ja nun denjenigen, den er einstellen will und kann demzufolge auch Angaben zur Person machen.
Inwiefern Ihr Angaben zu den sonstigen Bewerbern braucht, sei dahingestellt. Der AG kann Euch nur das liefern, was er selbst weiß.