Erstellt am 14.10.2014 um 15:12 Uhr von Dezibel
Du hättest dein Post ruhig ergänzen können.
Trotzdem bin ich noch nicht schlauer ... Friedenspflicht?
Erstellt am 14.10.2014 um 15:50 Uhr von moreno
Das heißt sie dürfen den Chef nach der Kündigung nicht aufs Maul hauen :-)
Erstellt am 14.10.2014 um 16:12 Uhr von Dezibel
Erstellt am 14.10.2014 um 19:19 Uhr von gironimo
Zum Streik sollte jedenfalls nur die Gewerkschaft aufrufen. Was soll denn sonst noch so gemacht werden können/sollen/dürfen?