Erstellt am 06.10.2014 um 07:36 Uhr von Kölner
Ist nicht wirklich, oder?
AGG und BetrVG
Erstellt am 06.10.2014 um 10:15 Uhr von Pjöööng
Der Sachverhalt ist alles andere als klar. Was heißt "soll ersetzt werden"? Geht es nur um die Urlaubsvertretungen? Was passiert mit dem langjährigen AN?
Erstellt am 06.10.2014 um 10:28 Uhr von doreenluttkus
Die Mitarbeiterin, die die Urlaubsvertretung bis jetzt in der Expedition übernommen hat, soll von dem neuen Mitarbeiter ersetzt werden.und ja es geht nur um die Urlaubsvertretung.Der langjährige AN geht zurüch in die Kommissionierung.
Erstellt am 06.10.2014 um 10:41 Uhr von doreenluttkus
Und bitte vernünftige Anworten geben
Erstellt am 06.10.2014 um 11:50 Uhr von Snooker
Die vernünftigste war doch gleich die erste Antwort. So dämlich kann doch kein AG begründen.
Erstellt am 06.10.2014 um 13:34 Uhr von Pjöööng
Sorry, aber vernünftige Antworten setzen verständlich formulierte Fragen voraus. Selbst mit der zusätzlichen Erklärung ist der Sachverhalt nicht nachvollziehbar!