Erstellt am 02.10.2014 um 06:48 Uhr von Erbsenzähler
Google mal unter hensche arbeitsrecht Arbeitnehmerhaftung!
Da stehts sehr gut erklärt, wie wann jemand haften muss!
So einfach kann man das nicht klären, wer schuld ist!
Das Thema ist viel zu kompliziert!
Erstellt am 02.10.2014 um 06:53 Uhr von Hoppel
@ NordischJung
Von einer Haftungsfrage sind wir bei dem geschilderten Sachverhalt doch meilenweit entfernt; hier wird wohl die Kripo ermitteln müssen. Ich gehe zumindest davon aus, dass die eingeschaltet worden ist.
Erstellt am 02.10.2014 um 09:36 Uhr von gironimo
sehe ich auch so. Zunächst hat der Arbeitgeber den "schwarzen Peter". Stellt sich ja auch die Frage, wer denn alles Zugriff zum Safe hat.
Erstellt am 02.10.2014 um 09:50 Uhr von Pjöööng
Das "Team" wird jedenfalls dafür nicht aufkommen müssen (es sei denn diese haben das Ganze bandenmäßig unterschlagen).
Dem Einzelnen muss letztendlich ein Verschulden nachgewiesen werden.
Erstellt am 02.10.2014 um 14:53 Uhr von Hawkace
Hmm ich vermute mal, dass das evtl. nicht viel (jetzt keine Diskussion was viel ist) war und noch nicht polizeilich ermittelt wurde. Man kann jetzt ein Schreiben aushängen: Wenn das Geld bis... nicht da ist, wird die Polizei eingeschaltet. Sollte der Schuldige ermittelbar sein, kann das Freiheitsstrafe bis zu ..... nach sich ziehen.
Falls es nicht auftaucht: Anzeige! Unbedingt!
War das ein Banktresor? Auch sollte man mal überdenken wer Zugang hat zum Tresor hat und wer berechtigt ist das Geld zum Tresor zu bringen und wer dafür als Zeuge geeignet ist.