Hallo alle zusammen ich brauche dringend eure Hilfe ich arbeite in einer großen Firma die an fast allen deutschen airports vertreten ist !!!!

Im Jahre 2012 hat die Firma bundesweit kein Weihnachtsgeld gezahlt .
Darauf hin haben Kollegen einer anderen Station geklagt und den Fall gewonnen.
Im Jahre 2008 hat die Firma woll schon gemerkt das im Arbeitsvertag eine rechtswidrigeklausel steht die lautet.
"""Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sind von den Vertragschließenden Parteien binnen einer Frist von 3 Monaten seit Fälligkeit schriftlich geltend zu machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenparte binnen einer Frist von 2 Monaten einzuklagen"""
Somit haben Sie gegen Ende 2008 bei Neueinstellungen und bei Kollegen die eine neue Position in der Firma bekommen haben die Klausel geändert wie bei mir zum Beispiel ich bin im Jahr 2008 schichtleiter geworden und bei mir lautet ab diesen Vertrag die Klausel so.
"""Alle Ansprüche, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, sind von den Vertragschließenden Parteien binnen einer Frist von 3 Monaten seit Fälligkeit schriftlich geltend zu machen und im Falle der Ablehnung durch die Gegenparte binnen einer Frist von 3 Monaten einzuklagen"""""

Ich würde gern wissen ob dies rechtens ist oder ob ich trotzdem Anspruch habe das Geld zu bekommen !!!!!!
Da in meinen ersten Arbeitsvertrag was ich im Jahr 2006 unterschrieben habe die erste Klausel drin steht !!!!!
Wäre super wenn ihr helfen könntet es sind nämlich noch mehr Kollegen davon betroffen !!!!!!