In unserem Betrieb sollen Mitarbeiter anstelle einer jährlichen Unterweisung nun in diesem Jahr eine Prüfung ablegen, damit festgestellt werden kann, ob der geschulte Stoff aus dem Vorjahr noch "vorhanden" ist.

Meiner Meinung nach ist das ohne Zustimmung des BR oder GBR nach §94 BetrVG nicht zulässig.

Bislang wird auch ohne Zustimmung des BR über unser Qualitätsmanagemant eine jährliche Prüfung unserer Leistungen durchgeführt. Das wird auch von unseren Auftraggebern gefordert! Eigentlich finde ich das auch nicht gerechtfertigt. Bislang wurden in unserer Niederlassung keine personellen Konsequenzen daraus gezogen. Bei der oben beschriebenen angekündigten Prüfungen finde ich geht man aber nun zu weit.


Hat jemand damit Erfahrung?

Gruß
Michael