Erstellt am 11.09.2014 um 21:31 Uhr von gironimo
Natürlich seit Ihr in der Mitbestimmung. Wenn es um Schulungen und deren Erfolg geht. kommt §§ 96 ff BetrVG zu Zuge. Geht es um Leistungsbeurteilung dann § 94 BetrVG (Beurteilungsgrundsätze).
Der AG kann sich auch nicht damit herausreden, er sei dazu verpflichtet, weil Qualitätsstandards ober Kundenanforderungen dies fordern. Selbst wenn es so ist, stellt sich immer noch die Frage, wie eine eventuelle Prüfung des Wissens oder der Leistung im Hause durchgeführt werden kann. Und da zieht die Mitbestimmung.
Erstellt am 12.09.2014 um 08:19 Uhr von Kulum
Ja, ihr seid in der Mitbestimmung und nein, die Prüfung selbst geht überhaupt nicht zu weit. Was bringt eine Unterweisung zum Thema zB Gefahrstoffe oder Absturzsicherung, wenn man hinterher nicht mal guckt, ob das Unterwiesene auch hängen geblieben ist? Seid froh, dass euer AG sowas überhaupt zulässt. Für die meisten ist die jährliche Unterweisung nur lästige Pflicht und oberste Priorität hat dann, dass der AN unterschrieben hat, dass er unterwiesen wurde. Bei einigen Themen sollte auch der BR daran interessiert sein, dass AN wissen was sie tun und wie sie sich zu verhalten haben.
Erstellt am 12.09.2014 um 09:24 Uhr von Nubbel
§12arbeitsschutzgesetz ist geläufig?
als br sollte man jetzt aus den puschen kommen.
arbeitsschutz ist mitbestimmung. und eine prüfung ist keine unterweisung. dem arbeitgeber würde ich zur unterlassung auffordern.
dann sollte der br dringend über eine schulung nachdenken und eine bv verhandeln
Erstellt am 12.09.2014 um 15:20 Uhr von MiDuEil
Danke für die Antworten :-)
wir sind eine dreier-BR und alles Frischlinge. Wir tun uns daher noch etwas schwehr mit den Gesetzestexten. Haben gerade BerVG Teil1 gemacht und dabei sind uns sehr viele Sachen klar geworden und haben auch festgestellt das unser GBR auch viel misst macht.
@Kulum
Es handelt sich hier um Probennehmer für Trinkwasser-Proben. Es ist also keine Sicherheits-Unterweisung, dann würde ich das auch anders sehen.
@Nubbel
Die BV sollte von unserem GBR gemacht werden. Wir werden nun bei der nächste Sitzung eine NL-Vereinbarung erwirken! Es geht hier nicht um §12 ArbSchG! Mit den Schulungen sind wir dran ;-)