Erstellt am 09.09.2014 um 14:17 Uhr von gironimo
Die Zeugnisse kannst Du nachfordern (bringen sie Dir was?). Die Frist beginnt immer dann, wenn alle erforderlichen Informationen vorliegen.
Als Zustimmungsverweigerungsgründe kommen ausschließlich die im § 99 BetrVG genannten Gründe in Frage. Hier könnte man eventuell auf "Notarbeitsplatz" und daher Nachteile verweisen. 1 WC für 5 ist warum unzumutbar???
Aber was ist die Konsequenz, wenn Ihr nein sagt? Der Kollege bekommt gar keinen Arbeitsplatz - habt Ihr ihm damit einen gefallen getan?
Ich würde die Gelegenheit nutzen, um vor Ablauf der Frist die Angelegenheit mit dem AG zu diskutieren und eventuelle Lösungen zu suchen.
Ansonsten: Hat der BR einer Einstellung die Zustimmung verweigert, findest Du die weiteren möglichen Schritte in den §§ 99 ff BetrVG.
Erstellt am 09.09.2014 um 14:44 Uhr von babybeere
Ja, das bringt mir etwas. Ich denke, dass der Bewerber nicht im geringsten den Anforderungen der Stellenbeschreibung gerecht wird. Frisch vom Studium. Dafür sind die Gehaltsforderungen deutlich höher als bei den zuletzt eingestellten. Hier würde ich gern Ungerechtigkeiten vermeiden.
WC für 5 ist ok... da bin ich in der Zeile verrutscht.
Ich will die Zustimmung nicht verweigern sondern nur Bedenken äußern, da kein Platz ist. Hintergrund ist der dringend notwendige aber noch nicht von der GF bestätigte Umzug in größere Büros.
Mit schwebt so etwas vor wie: Der AG muss nach dem Ende der Probezeit einen geeigneten Arbeitsplatz nachweisen.
Da bin ich mir aber nicht sicher, inwiefern ich das kann und was das für Konsequenzen hat. Muss er ihn dann wieder entlassen nach der Probezeit, wenn der Umzug nicht klappt?
Erstellt am 09.09.2014 um 15:12 Uhr von Snooker
Ich für meinen Teil hoffe das Du auch den Mut hättest Dich vor den restl. MA zu stellen und zu sagen, Leute, meiner Meinung nach ist es besser das ihr Überstunden schiebt, oder aber in der normalen Arbeitszeit ein Mehr an Arbeit erledigt, damit ich Chef spielen kann.
Sorry wegen meiner Deutlichkeit. Ihr/Du hast eine Bewerbung (zur Anhörung wohlbemekrt) auf den Tisch liegen. Und dieser Person willst Du den festen Arbeitsplatz nicht ermöglichen. Ich hoffe nur diese Person hat keinen Kredit am laufen, ne kranke Frau zu hause und drei niedlich kleine Kinder die Hunger haben.
Sorry aber deine Vorgehensweise hier ist ein NO GO oder aber du hat deine Aufgabe nicht verstanden. Noch mal zur Wiederholung. Nur ein Bewerber............
Erstellt am 09.09.2014 um 15:31 Uhr von nicoline
*Mit schwebt so etwas vor wie: Der AG muss nach dem Ende der Probezeit einen geeigneten Arbeitsplatz nachweisen.
Da bin ich mir aber nicht sicher, inwiefern ich das kann und was das für Konsequenzen hat. Muss er ihn dann wieder entlassen nach der Probezeit, wenn der Umzug nicht klappt?*
Du kannst zustimmen oder mit den gesetzlich vorgegebenen Gründen ablehnen. Auf an die Zustimmung geknüpfte Bedingungen kann, aber muß der AG nicht eingehen. In der Regel gehen AG auf solche Bedingungen auch nicht ein.
Erstellt am 09.09.2014 um 15:31 Uhr von babybeere
das ist ja wohl völlig unqualifiziert... und wer sagt, dass ich nicht den Mut habe. Ich verstehe mich mit meinen Kollegen sehr gut und diese Vorbereitung zur Anhörung wurde gemeinsam getroffen. Ich kann ja schlecht die Leute übereinander stapeln.
Und wo bitte steht etwas von Überstunden? Ach...Eigentlich schade um jedes Wort!
Erstellt am 09.09.2014 um 15:36 Uhr von babybeere
@nicoline
danke... das rettet meinen Glauben. Eine ordentliche Antwort ohne Polemik. Dann kann ich ja tatsächlich der Einstellung nur zustimmen. Denn einen Arbeitsplatz will ich nicht versagen.
Allerdings hab ich auch auf die Arbeitsstättenrichtlinie zu achten...der bisher vom Chef angedachte Platz ist überhaupt nicht geeignet. 3 m² Durchgang im 2er Büro... Ich hab da echt meine Zweifel.
Erstellt am 09.09.2014 um 16:10 Uhr von Snooker
Unqualifitiertß???????
Ich habe der Jahre schon genug damit verbracht. Nicht nur BR UND kbr geleitet sondern auch mit gegründet. Aber überleg mal genau was Du da vor hast. Es gibt nur eine Anhörung und dem Menschen sagst Du evtl. um die Ecke, geh ab zum Arbeitsamt. Zum Glück kann hier im Rahmen der Vertragsfreiheit der AG trotzdem einstellen.
Was die Arbeiststättenrichtlinie betrifft.....du kannst drauf achten und Hinweisen. Den Rest obliegt aber dem AG.Für mich überschreitest Du einfach deine Kompetenzen...und die sind dann ist als BR bei Null. Du kannst Hinweisen und Klagen und dann ist Ende.
Erstellt am 09.09.2014 um 16:54 Uhr von nicoline
*Allerdings hab ich auch auf die Arbeitsstättenrichtlinie zu achten...der bisher vom Chef angedachte Platz ist überhaupt nicht geeignet. 3 m² Durchgang im 2er Büro... Ich hab da echt meine Zweifel.*
Ja, das stimmt wohl und ich finde gut, dass Du auch daran denkst, aber, ich schließe mich da gironimo an:
*Ich würde die Gelegenheit nutzen, um vor Ablauf der Frist die Angelegenheit mit dem AG zu diskutieren und eventuelle Lösungen zu suchen.*
Wenn der AG meint, dass der Bewerber gut auf die ausgeschriebene Stelle passt, kann er ihn einstellen auch, wenn der BR meint, dass es nicht passt. Er hat dann die Probezeit, um zu sehen, ob es wirklich gut war.